Gesang- und Sportverein Höpfigheim 1860 e.V.
Gesang- und Sportverein Höpfigheim 1860 e.V.

Mitgliedschaft

Wir würden uns freuen, Sie in unserem Verein als neues Mitglied begrüßen zu dürfen.


Auch in Zukunft werden wir uns bemühen, eine familienfreundliche Beitragsgestaltung beizubehalten, so wie Sie es zu Recht von uns erwarten dürfen.

Beitragsordnung des GSV Höpfigheim

Neue Beitragsordnung - gültig ab 01.01.2020

Beitragsordnung_NEU_ab_2022.pdf
PDF-Dokument [122.2 KB]

Fälligkeit

Die Mitgliedsbeiträge sind jeweils im Voraus fällig. Sie werden im Februar für das laufende Jahr fällig. Mitglieder, die im laufenden Jahr eintreten gilt die Mitgliedschaft mit dem Quartal, in welchem sie beantragt wird. Der fällige Beitrag für das erste Jahr, wird entsprechend der Anzahl der Quartale in der man Mitglied ist, berechnet. Der Beitragseinzug wird in diesem Fall im Laufe des Jahres eingezogen.

Beitragshöhe

Für Erwachsene beträgt der Jahresbeitrag von 70,00 €
Für Ehegatten gilt ein ermäßigter Jahresbeitrag von 35,00 €

Für Kinder und Jugendliche bis einschl. 17 Jahre gilt ein ermäßigter

Jahresbeitrag von

40,00 €
Für Senioren ab 65 Jahre gilt ein ermäßigter Jahresbeitrag von 30,00 €
Familienbetrag (Familienmitglieder ab 3 Personen, Kinder bis einschl. 17 Jahre) 120,00 €
Ehrenmitglieder zahlen keinen Beitrag  

Beitragsermäßigung

Senioren:

Senioren, die vor dem 01.01.2003 die Bedingungen der vorausgegangenen Beitragsregelung erfüllt haben, bleiben im Rahmen der Besitzstandswahrung auch weiterhin beitragsfrei.
 
Schüler, Auszubildende und Studierende:

Schüler, Auszubildende und Studierende über 18 Jahre, in Schul- oder Berufsausbildung oder während des Studiums und ohne eigenes Einkommen, zahlen auf Antrag und nach Beschluss des Vorstands für das folgende Beitragsjahr einen ermäßigten Jahresbeitrag von 40,00 €. 

 

Beitragserhebung

Die Beitragserhebung erfolgt per SEPA-Lastschrifteinzug.

 
Wird dem Lastschrifteinzugsverfahren nicht zugestimmt und keine Einzugsermächtigung erteilt, so wird mit der Beitragsrechnung eine  Bearbeitungsgebühr von 5,00 € erhoben.

 

Weiteres wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € unabhängig von einer Bearbeitungsgebühr der Kreditinstitute, ebenfalls erhoben, wenn trotz erteilter Einzugsermächtigung, der Lastschrifteinzug aus Gründen, die der GSV Höpfigheim nicht zu vertreten hat, durch das Kreditinstitut nicht ausgeführt oder durch den Kontoinhaber widerrufen wird.
 
Eine Mahngebühr von 5,00 € wird erhoben für überfällige Beiträge, die trotz Rechnungsstellung, nach 6 Wochen noch nicht eingegangen sind.
 
 

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